PEPPOL- und EN-16931-Kernregeln

PEPPOL-EN16931-R005

Buchhaltungswährung entspricht der Rechnungswährung

Betroffenes Feld: BT-6

Meldung des Validators

Die MwSt-Buchhaltungswährung (BT-6) muss sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheiden, sofern sie angegeben wird.

Was bedeutet das?

BT-6 wird nur benötigt, wenn ein Unternehmen intern in einer anderen Währung als der Rechnungswährung bucht. Ist BT-6 identisch mit BT-5, ist die Angabe überflüssig und laut Regelwerk nicht zulässig.

Ursache

Die erzeugende Software trägt automatisch dieselbe Währung in beide Felder ein.

So behebst du es

Dieses Feld wird vom rechnung2e-Generator nicht angeboten — die Angabe stammt aus der Rechnung selbst. Prüfe die Ursprungsdatei im kostenlosen XML-Viewer oder wende dich an die Software, mit der die Rechnung erstellt wurde. In den meisten Fällen kann BT-6 einfach entfernt werden, wenn keine Fremdwährungsbuchhaltung vorliegt.

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Lade deine XRechnung oder ZUGFeRD-PDF hoch und prüfe kostenlos, ob PEPPOL-EN16931-R005 und andere Regeln eingehalten werden.

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Häufige Fragen